bestückt mit Solarmodulen (Photovoltaik)
- das ist innovative Solar -
Architektur aus dem Norden Schleswig-Holsteins
Das Unternehmen SÜNDREYER projektiert und baut Gebäude mit einem runden, sich drehenden Dach. Die umweltfreundliche Nutzung der Sonnenenergie, die unter den alternativen Energien in der Zukunft die führende Rolle spielen wird, wird dadurch weitaus effektiver genutzt.
In Anbetracht der hohen Investitionen, die eine Photovoltaikanlage
erfordert, amortisieren sich die konstruktiv entstehenden Mehrkosten, durch
den Mehrertrag von ca. 25% bei horizontaler Nachführung des Daches, in
kurzer Zeit. Auch Großanlagen mit z.B. 80kWp elektrischer Leistung auf
einem Sündreyer mit einer Dachfläche von ca. 700qm sind realisierbar.
Ein Sündreyer ist ein unverwechselbares Gebäude. Gewerbebauten aller
Art finanzieren sich mit einer Photovoltaikanlage, über den Zeitraum
der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung (20 Jahre) von selbst
und erbringen zusätzlich einen sicheren Gewinn.
Was lehrt uns die Natur?
Auf einem Sonnenblumenfeld richten sich alle Blüten in dieselbe Richtung. Schaut man genauer hin, folgen alle Blüten der Sonne - in ihrem Tagesverlauf. Nur so kann die Sonnenblume die Sonneneinstrahlung optimal in Wachstumsenergie umwandeln.
Ein Photovoltaikmodul arbeitet am effektivsten, wenn die Sonnenstrahlen
das Modul möglichst senkrecht treffen. Das ist normalerweise bei richtiger
Ausrichtung des Daches in den Mittagsstunden optimal erreichbar.
Mit dem Sündreyer werden die Module durch das Drehen des Daches jederzeit
in die optimale Ausrichtung gebracht. Nicht die Produktion von elektrischer
Energie der Module wird gesteigert, sondern die Nutzung der Sonnenenergie
wird optimiert.
Nachgeführte PV – Module, also Module, die zum Licht gedreht werden,
sind schon lange bekannt, bewährt und deren Mehrertrag ist abgesichert.
Diese Anlagen arbeiten allerdings als Freianlagen auf dem Boden stehend und
erwirtschaften deshalb, da vom Gesetzgeber nicht in großem Ausmaß
erwünscht, eine geringere Einspeisevergütung (s.u.).
DIe SÜNDREYER - Technik ist einzigartig:
• optimale Ausnutzung der Sonneneinstrahlung,
• maximale Wirtschaftlichkeit durch Anlagengröße (zehn bis
zwanzig Mal mehr Module als bisher möglich),
• bei geringen Mehrkosten durch Nachführung des DREHBAREN DACHES
wird die volle Einspeisevergütung für Dachanlagen genutzt,
• die solide Konstruktion bietet statische Sicherheit und schafft eine
unverwechselbare und ansprechende Optik für jedes Gebäude,
• vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Büro-, Verwaltungs-,
Produktions-, oder Lagergebäude,
• der Energieaufwand für die Nachführung ist gering, denn
die Betriebszeit des Dachantriebs beträgt nur ca. 30 Minuten
pro Tag für den getakteten Vor- und Rücklauf nach Dämmerung,
• der elektrohydraulische. Antrieb für die Nachführung ist
sehr wartungsarm.

Der erste SÜNDREYER 22000
steht in Treia, (Grundfläche 380m², Durchmesser 22m, Traufe - 4m,
Firsthöhe 12m).
Zwei weitere SÜNDREYER sind in Planung bzw. im Bau
(SD 22000 u. SD 24000).

Die Schweißkonstruktionen werden gemäß dem "Großen
Eignungs-nachweis nach DIN 18.800/7" mit Erweiterung auf Bauten mit dynamischer
Belastung, sowie entsprechend der Zertifizierung nach DIN EN 927 ausgeführt.
Nutzen Sie die Kraft der Sonne,
durch ein drehbares Dach mit einer Photovoltaikanlage. Nicht nur mittags -
sondern von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang.
Ein SÜNDREYER amortisiert sich nicht nur innerhalb kurzer Zeit, sondern
wirft am Ende der 20 jährigen garantierten Einspeisevergütung noch
einen schönen Gewinn ab.
Auszug aus dem EEG:
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien -
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG trat erstmals am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von Ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber).
Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20% zu erhöhen. Unter Erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse.
Das Gesetz bezweckt eine nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz. Es will zudem einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe leisten. Daneben soll das EEG die technologische Weiterentwicklung fördern.
Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber).Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbare Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten.
Sonnenstrom-Vergütung (§ 11)
Das vom Deutschen Bundestag am 27.11.2003 verabschiedete Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG trat bereits am 1.1.2004 in Kraft. Die Solarstromvergütung ist geregelt wie folgt:
- Die Grundvergütung für freistehende Anlagen beträgt 45,7 Cent/kWh.
- Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde vergütet.
- Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 30 kW liegt, je Kilowattstunde 54,6 Cent.
- Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 100 kW liegt, je Kilowattstunde 54 Cent. (Beispiel: bei einer 150 kW-Anlage wird 20% des Stroms mit 57,4 Cent je kWh; 46,7% mit 54,6 Cent je kWh und 33,3% mit 54 Cent je kWh vergütet; die Vergütung beträgt somit: 54,96 Cent)
- Für Fassadenanlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus
in Höhe von
5 Cent.
- Weggefallen ist der so genannte "1000 MW-Deckel",
der den Ausbau
der Photovoltaik auf maximal 1.000 Megawatt beschränkte.
- Die Senkung der Mindestvergütung für neue Anlagen
(Degression)
von 5% pro Jahr wird beibehalten.
- Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme
für
die Dauer von 20 Kalenderjahren zu zahlen. Vergütungssätze
pro Kilowattstunde in Cent - EEG Novelle
Solarstrom Vergütungssätze
pro Kilowattstunde in Cent
- EEG Novelle
| Anlage |
=<30 kW |
=< 100 kW |
> 100 kW |
zum Vergleich, bis 31.07.04: |
| Dach |
57,4 ct |
54,6 ct |
54,0 ct |
45,7 ct |
| Fassade |
62,4 ct |
59,6 ct |
59,0 ct |
45,7 ct |
| Freilandanlagen |
|
45,7 ct |
|
45,7 ct |
Degression: 5 % jährlich ab 2005, bei Freiflächenanlagen: 6,5 % ab 2006
| Jahr |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
| Gebäudeanlagen |
57,4 ct |
54,53 ct |
51,80 ct |
49,21 ct |
46,75 ct |
| ab 30 kW |
54,6 ct |
51,87 ct |
49,28 ct |
46,82 ct |
44,48 ct |
| ab 100 kW |
54,0 ct |
51,30 ct |
48,74 ct |
46,30 ct |
43,99 ct |
| Fassadenbonus |
5,00 |
5,00 ct |
5,00 ct |
5,00 ct |
5,00 ct |
| Freilandanlagen |
45,7 ct |
43,42 ct |
40,60 ct |
37,96 ct |
35,49 ct |

